KI-Training unter Rechtsschrauben: Landgericht München verurteilt OpenAI – Meilenstein für Urheberrecht und Tech-Branche
Stellen Sie sich vor, ein Chatbot wie ChatGPT spuckt auf einfache Anfragen die vollständigen Liedtexte von Hits wie Helene Fischers ‚Atemlos‘ oder Herbert Grönemeyers ‚Männer‘ aus – ohne Lizenz. Genau das hat das Landgericht München I am 11. November 2025 in einem bahnbrechenden Urteil (Az. 42 O 14139/24) als Urheberrechtsverletzung eingestuft und OpenAI verurteilt. Die GEMA siegte gegen den US-Konzern, was Tech-Aktien wie die von Microsoft (großer OpenAI-Investor) kurzfristig drückt, während Publisher und Lizenzfirmen wie GEMA profitieren könnten.
Das wegweisende Urteil im Detail
Das Landgericht München I hat erstmals in Europa klare Grenzen für generative KI-Systeme gezogen. OpenAI, Betreiber von ChatGPT, wurde schuldig gesprochen, urheberrechtlich geschützte Liedtexte ohne Erlaubnis für das Training zu nutzen und sie in Outputs reproduzierbar zu speichern. Die Richter unterschieden zwei Verletzungen: die Memorisierung als Vervielfältigung (§ 16 UrhG) und die Wiedergabe als öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG).
Die GEMA bewies, dass ChatGPT neun bekannte Songtexte – darunter Werke von namhaften deutschen Künstlern – originalgetreu ausgibt. OpenAI argumentierte vergeblich mit Text- und Data-Mining-Schranken (§ 44b, § 60d UrhG), die nur vorübergehende Analysen erlauben, nicht aber dauerhafte Speicherung in Modellen. Das Gericht betonte: Solche Schranken schützen nicht die Integration geschützter Werke in generative Systeme, da dies die Verwertungsrechte der Urheber nachhaltig beeinträchtigt.
- Memorisierung der Texte in den Modellparametern gilt als vollständige Vervielfältigung ‚auf jede Art und Weise‘ (Art. 2 InfoSoc-RL).
- Outputs, die Werke identisch oder erkennbar wiedergeben, haften dem Anbieter an.
- Keine Anwendbarkeit von Zitatrecht, Pastiche oder konkludenter Einwilligung durch Online-Veröffentlichung.
Dieser Fall markiert den ersten Präzedenzfall in Deutschland und Europa, der KI-Training mit realen Beispielen untermauert.
Argumente der Parteien und technische Hintergründe
OpenAI verteidigte sich mit der Behauptung, Trainingsdaten würden nicht gespeichert, sondern nur statistisch gelernt. Das Gericht wies dies zurück: Die Liedtexte seien in den Modellen reproduzierbar ‚festgelegt‘, was eine Verkörperung darstellt. Ein neuer Wissenspunkt: Während die erste Vervielfältigung für den Datenkorpus (Scraping) unter Data-Mining fallen könnte, scheitert die Integration ins Modell daran, dass sie keine reine Analyse ist, sondern generative Nutzung ermöglicht.
GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller feierte: ‚Das Internet ist kein Selbstbedienungsladen.‘ Die Entscheidung klärt, dass KI-Anbieter Lizenzen erwerben müssen. Statistisch relevant: Über 80 Prozent der Kosten trägt OpenAI, was finanzielle Risiken signalisiert.
- OpenAI ist keine ‚privilegierte Forschungsorganisation‘ und fällt nicht unter Ausnahmen.
- Beispiele: Prompts wie ‚Gib den Text von Atemlos‘ erzeugten exakte Matches.
- Vergleich: Ähnliche Klagen gegen Suno Inc. sind anhängig.
Auswirkungen auf KI-Anbieter und Kreativwirtschaft
Für OpenAI und Konkurrenten wie Google DeepMind oder Anthropic bedeutet das Urteil einen Paradigmenwechsel. Bisherige Praxis, öffentliche Daten lizenzfrei zu trainieren, wird infrage gestellt. Anbieter müssen Modelle ‚entgiften‘ (z. B. durch Filtering), um Outputs zu verhindern, oder Lizenzen kaufen. Neue Wissenspunkte: Erwartete Lizenzmärkte könnten jährlich Milliarden umsetzen; Publisher wie Getty Images schließen bereits Deals (z. B. mit Google).
Kreativschaffende gewinnen Verhandlungsmacht. In der EU könnte dies die AI Act-Verordnungen ergänzen, die Transparenz fordern. Fallstudie: Im US-New York Times vs. OpenAI (2023) ging es um ähnliche Trainingsdaten – Europas Urteil ist strenger.
- Neue Modelle: Lizenzbasierte Trainingsdatenpools entstehen.
- Risiken: Unterlassungsansprüche, Schadensersatz, Auskunftspflichten.
- Chancen: Faire Vergütung für Urheber durch automatisierte Lizenzsysteme.
Analyse und Investment-Empfehlungen
Konkrete Aktien-Empfehlungen: Verkaufen oder halten Sie OpenAI-Partner Microsoft (MSFT) und Nvidia (NVDA), da höhere Lizenzkosten Margen drücken (OpenAI plant Berufung). Kaufen Sie Publisher wie News Corp (NWSA) oder Vivendi (KI-freundliche Lizenzdeals). Halten Sie Google (GOOGL), das bereits Lizenzen aushandelt.
Vor- und Nachteile für die Wirtschaft:
- Vorteile: Fördert faire Märkte, schützt Kreativarbeit (EU BIP-Beitrag Kreativwirtschaft: 4 %), treibt Lizenzinnovationen voran.
- Nachteile: Verzögert KI-Entwicklung, erhöht Kosten (Trainingspreise +20-50 %), potenziell weniger Innovation in SMEs.
Zukunftsausblick: OpenAIs Berufung wird folgen, OLG München entscheidet 2026. EU-weite Harmonisierung via AI Act erwartet; bis 2027 Lizenzpools Standard. Langfristig: Hybride Modelle mit opt-in-Daten, Wachstum für lizenzierte KI (Marktvolumen +30 % jährlich).
Für Investoren: Diversifizieren Sie in KI-Infrastruktur (AMD) und Content-Lizenzierer – der Sektor reift, nicht stoppt. Nutzen Sie dies für Portfolios mit Fokus auf regulierungssichere Tech.
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