SPD fordert deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer: Wirtschaft und Börse im Wandel
SPD-Vorstoß zur Erhöhung der Erbschaftsteuer – Wer gewinnt, wer verliert?
Am 21. September 2025 steht die Diskussion um die deutliche Erhöhung der Erbschaftsteuer erneut im Zentrum der Politik und Wirtschaft. Aufhänger ist der Vorschlag der SPD, die Steuerlast auf große Erbschaften zu erhöhen. Während die Union vor einem „Gift für die Wirtschaft“ warnt, stellt sich die Frage, wie einzelne Unternehmen oder Branchen darauf reagieren und welche Aktien für Anleger jetzt besonders relevant sind. Wer profitiert, und bei wem drohen Kurseinbrüche?
- Immobilienkonzerne (z. B. Vonovia, LEG Immobilien) könnten verlieren, da steuerliche Privilegien bei der Unternehmensnachfolge wegfallen könnten, was die Bewertung und Liquidität belastet.
- Familienunternehmen stehen im Fokus: Ihre Aktien könnten volatil bleiben, da Unsicherheit über die Politik zur Firmenübergabe und steuerliche Belastung auf Wachstum und Investition drückt.
- Großbanken und Vermögensverwalter könnten gewinnen, da die Nachfrage nach steueroptimierten Produkten und Dienstleistungen steigt.
Die Reform – Kernelemente und politische Dynamik
Die SPD begründet ihren Vorstoß mit dem Ziel einer gerechteren Vermögensverteilung. Nach aktuellem Recht ist es möglich, alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei an ein Kind zu übertragen – ein System, das laut Generalsekretär Klüssendorf vor allem extrem großen Vermögen zugutekommt. Er fordert einen einmaligen Lebensfreibetrag, der über das Leben eines Menschen summiert wird. Beträge, die darüber hinausgehen, sollen deutlich stärker besteuert werden.
Wichtiges Detail: Auch Sonderregelungen für Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro stehen auf dem Prüfstand. Eine Reform könnte bedeuten, dass die bisher großzügige Verschonung solcher Vermögen wegfällt. Damit richtet sich die SPD nicht gegen kleine und mittlere Erben, sondern gezielt gegen Superreiche und große Unternehmensübertragungen.
Union und Unternehmen warnen vor wirtschaftlichem Schaden
Von Seiten der Union kommt deutlicher Gegenwind. Vertreter wie Finanzpolitiker Fritz Güntzler kritisieren, dass immer neue steuerpolitische Vorstöße die Wirtschaft verunsichern und als „Gift“ wirken könnten. Die Union plädiert eher für die Erhöhung der Freibeträge (wie im Sondierungspapier um bis zu zwei Drittel), nicht jedoch für eine generelle Steuererhöhung.
- Familienunternehmen warnen, dass höhere Erbschaftsteuern die Weiterführung ihrer Betriebe gefährden könnten, besonders wenn die Verschonungen bei großen Betriebsvermögen beendet werden.
- Große Immobilienfirmen könnten von Steuerprivilegien abgeschnitten werden: Während Privatpersonen für geerbte Immobilien Steuern zahlen, fallen diese bei Unternehmensstrukturen oft bislang aus – eine „unfaire Steuerlastverteilung“, wie der Ökonom Clemens Fuest analysiert.
Neues aus der Rechtsprechung: Bundesverfassungsgericht als entscheidender Faktor
Ein zentrales Element der aktuellen Debatte ist die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das über die Verschonung von hohen Betriebsvermögen befindet. Die politische Richtung steht also unter Vorbehalt juristischer Vorgaben, was die Verhandlungsmacht der SPD in den kommenden Monaten maßgeblich stärken könnte.
Ökonomische und innovative Auswirkungen im Detail
- Chancengleichheit und Innovation: Eine konsequentere Besteuerung großer Erbschaften brächte laut liberalen Ökonomen mehr Kapital in staatliche Investitionen (etwa Bildung, Infrastruktur), könnte aber das Wachstum privater Innovationsstrukturen hemmen.
- Kapitalmärkte: Branchen mit hohem Kapitalbedarf (z.B. Tech-Start-ups, Familien-Dachfonds) reagieren empfindlich auf steuerliche Unsicherheit, während große Asset-Manager sich besser anpassen können.
- Statistik: Laut Bundesfinanzministerium würde eine moderate Erhöhung der Erbschaftsteuer die Einnahmen der Länder um mehrere Milliarden Euro jährlich steigern.
Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro stehen im Fokus. Besonders betroffen: Unternehmen aus Industrie, Logistik und Immobilien, deren Unternehmensstruktur bisher steuerliche Privilegien sichert.
Empfehlungen für Anleger: Kaufen, Halten, Verkaufen?
- Kaufen: Großbanken (z.B. Deutsche Bank, Commerzbank) und spezialisierte Vermögensverwalter, die von höherer Nachfrage nach Steuerberatung und Stiftungsmodellen profitieren.
- Halten: Mittelgroße Familienunternehmen und Tech-Konzerne, solange die politische Lage nicht entschieden ist. Sie könnten mittelfristig Gewinner sein, wenn mehr Kapitaleinsatz staatlich gefördert wird.
- Verkaufen: Immobilienaktien und große börsennotierte Firmendachgesellschaften, die von Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer profitierten. Das betrifft etwa Vonovia oder LEG Immobilien, falls Privilegien entfallen.
Die geplante Erhöhung der Erbschaftsteuer und ihr Fokus auf Superreiche und große Betriebsvermögen könnten mittel- bis langfristig zu einer gerechteren Vermögensverteilung führen und die Haushalte stärken, bergen aber das Risiko, das Investitionsklima für Familienunternehmen und Immobilienkonzerne zu schwächen. Anleger sollten sich flexibel positionieren: Unternehmen mit starker Steuerberatung und innovativen Finanzlösungen sind Kandidaten für Kursgewinne. Für Familienunternehmen wird die Investitionsbereitschaft von der Rechtsprechung und der politischen Umsetzung abhängen. Da die Union moderatere Freibetragsanpassungen ins Spiel bringt, sollten Investoren mit einer eher schrittweisen Entwicklung rechnen – extreme politische Kurswechsel sind angesichts der aktuellen Koalitionsverhandlungen unwahrscheinlich. Die kommenden Monate bleiben geprägt von Unsicherheit, bis Karlsruhe und der Bundestag entscheiden.



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