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Grünes Gewölbe: Warum die Schadensersatzklage gegen die Sicherheitsfirma abgewiesen wurde und was das für die Zukunft bedeutet

Grünes Gewölbe: Warum die Schadensersatzklage gegen die Sicherheitsfirma abgewiesen wurde und was das für die Zukunft bedeutet

Schlaglicht auf die Verantwortung: Millionenklage gegen Sicherheitsfirma nach Kunstraub abgewiesen

Nach dem spektakulären Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden 2019 blickte die Öffentlichkeit gespannt auf das Landgericht Dresden: Würde der private Sicherheitsdienst, der das Museum bewachte, für den massiven Schaden haftbar gemacht werden? Der Freistaat Sachsen forderte über 15 Millionen Euro Schadensersatz von Securitas, unter anderem wegen angeblicher Fehler von vier Wachleuten. Doch das Gericht wies die Klage ab – und die Suche nach individueller Verantwortung im Sicherheitsapparat scheint damit vorerst beendet.

Die Hintergründe des Falls: Einbruch, Ermittlungen und Prozess

Im November 2019 stahlen Einbrecher 21 Schmuckstücke mit Diamanten und Brillanten aus dem Grünen Gewölbe, einer der weltweit bedeutendsten Schatzkammern. Der materielle Schaden wird auf über eine Million Euro beziffert, der Verlust an Kulturgut ist kaum messbar. Fünf Täter wurden 2023 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, doch ein Teil der Beute bleibt verschwunden. Der Freistaat schob die Verantwortung auch auf Securitas, das mit dem Schutz der Edelsteine beauftragt war. In der Klage wurden konkrete Versäumnisse bei der Alarmierung und Überwachung angeführt, darunter angeblich abgeschaltete Fassadenscanner und Fehlverhalten von Wachleuten.

Urteilsbegründung: Warum die Klage scheiterte

Das Landgericht Dresden ließ keinen der zehn erhobenen Vorwürfe gegen Securitas gelten. Insbesondere bei den zentralen Streitpunkten – der nicht ausgelöste Alarm durch Fassadenscanner und die Überwachung des Einstiegsfensters – folgte das Gericht den Argumenten der Verteidigung: Das Fenster, das die Täter nutzten, lag teilweise hinter einem Balkon verdeckt und wurde gar nicht vollständig vom Scanner erfasst. Die Täter hatten diese Schwachstelle offenbar gezielt ausgenutzt. Das Gericht befand, dass ein Abschalten des Scanners nicht für den Einbruch ursächlich war und die Sicherheitsfirma somit nicht haftbar gemacht werden könne. Damit wurde auch die Hoffnung auf eine finanzielle Entlastung des Freistaats enttäuscht.

Kosten und politische Folgen für Sachsen

Der Prozess hat den Freistaat dennoch teuer zu stehen kommen lassen: Laut Kulturministerin Barbara Klepsch summieren sich die Anwaltskosten auf mindestens 300.000 Euro – 156.000 Euro für eigene Juristen, dazu noch einmal eine ähnliche Summe für die Gegenseite. Die verlorene Klage stößt nicht nur auf juristischer Ebene, sondern auch politisch auf Kritik, da viele eine konsequentere interne Aufarbeitung und die Benennung individueller Verantwortlicher im Sicherheitsapparat vermissen.

Diskussion: Sicherheit in Museen und die Frage nach echter Verantwortlichkeit

Die Abweisung der Klage hat eine Grundsatzdebatte über die Wirksamkeit privater Sicherheitsdienste im Museumsbereich und die Absicherung von Kulturstätten ausgelöst. Mehrfach wurde auf einen Mangel an innovativen Sicherheitstechnologien und auf Schwächen im Zusammenspiel von Mensch und Technik hingewiesen. Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass fehlende oder fehlerhafte Sicherheitsmechanismen nicht automatisch zur Haftung führen, wenn die Täter technische Lücken gezielt ausnutzen. Damit geraten auch die Museumsbetreiber selbst in den Blick: Müssen sie stärker in eigene, moderne Sicherheitssysteme investieren?

  • Technologische Innovationen: Während der Prozess lief, wurden neue Marktstudien veröffentlicht, die kritische Lücken im Vertrauen von Sicherheitsverantwortlichen in die tatsächliche Sicherheit ihrer Unternehmen aufdecken und auf deutlichen Nachholbedarf bei digitalen Schutzmaßnahmen hinweisen.
  • Interne Nachverfolgung: Im aktuellen Fall fehlt eine tiefgreifende Untersuchung der organisatorischen Verantwortlichkeiten – ein Punkt, den Kritiker immer wieder anmahnen.
  • Wirtschaftliche und gesellschaftliche Implikationen: Die Unsicherheit über verlässliche Sicherheitsstandards in öffentlichen Einrichtungen könnte auch Versicherer, Sponsoren und Restauratoren zögern lassen, in wertvolle Sammlungen zu investieren.

Ausblick: Chancen, Risiken und Empfehlungen

Die Abweisung der Schadensersatzklage hat kurzfristig zwar finanzielle und rechtliche Klarheit geschaffen, aber langfristige Unsicherheiten verstärkt. Einerseits wurde verhindert, dass ein Einzelunternehmen übermäßig zur Kasse gebeten wird und damit möglicherweise kleinere Dienstleister aus dem Markt gedrängt werden. Andererseits bleibt die Frage der nachhaltigen Sicherung von Kulturgut weiterhin offen. Zukünftig müssen Museen und ihre Auftraggeber deutlich stärker in moderne, digital gestützte Sicherheitstechnik investieren und im Ernstfall die interne Verantwortlichkeit konsequent aufklären. Nur so ließe sich verlorenes Vertrauen zurückgewinnen und eine Wiederholung ähnlicher Vorfälle vermeiden. Die Wirtschaft könnte davon profitieren, wenn innovative Technologien Einzug halten und neue Dienstleistungen entstehen. Letztlich erhoffen sich die Menschen einen sichereren Umgang mit Kulturgütern und eine transparentere Fehlerkultur in öffentlichen Einrichtungen.

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