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Grundgesetz Artikel 3 Bedeutung und Interpretation

Wer denkt oder behauptet, dass Grundgesetz sei ein festes und sich nie änderndes Fundament auf dem alles aufgebaut ist, er irrt. Die letzte Änderung von dem Artikel 3 des Grundgesetzes war gar nicht so lange her – am 15 November 1994. Die 64-te Änderung des Grundgesetzes an sich war im November 2019 (Art. 2 G vom 15. November 2019). Lustiger Weise war das die Grundsteuer. Also die Grundsteuer im Grundgesetz. Aber wir bleiben bei dem wichtigsten Paragraphen der heutigen Zeit und halten fest:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

1. Der Paragraph 2 widerspricht sofort dem Paragraphen 1, denn auch das s.g. dritte Geschlecht sind Menschen, die vor dem Gesetz gleich sind. Sie werden aber in zweiten Paragraphen diskriminiert und somit verstößt der zweite Paragraph auch dem dritten Paragraphen, denn es heißt dort:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes… benachteiligt oder bevorzugt werden.

Das Grundgesetz verstößt gegen das Grundgesetz in einem und denselben Paragraphen. Ist aber in der heutigen Zeit ganz normal, dass man alles so auslegen kann, wie es einem passt.

2. Weiter geht es mit einem sehr kleinem aber um so wichtigen Detail, den alle gerne übersehen. Denn es ist im Grundgesetzt fest verankert, dass behinderte Menschen bevorzugt zu behandeln sind. Alle anderen genannten Gruppen dürfen sowohl nicht benachteiligt aber auch nicht bevorzugt werden. So steht es wörtlich im Grundgesetzt. Der zweite Satz des zweiten Paragraphen beinhaltet nur „benachteiligt“ und kein Verbot der „Bevorzugung“:

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Man hebt die behinderten Menschen explizit hervor. Es fehlt hier bewusst „oder bevorzugt werden“. Alle Gruppen überschneiden sich, aber sobald man eine Behinderung hat, darf bevorzugt werden.

Nun ist dieses Bevorzugen ziemlich wichtig, weil es meistens ausgeblendet und vernachlässigt wird, denn es heißt eigentlich wörtlich:

Niemand darf wegen seines Geschlechtes… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Abstammung… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Rasse… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Sprache… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seines Glaubens… bevorzugt werden.

Niemand darf wegen seiner religiösen oder politischen Anschauungen… bevorzugt werden.

Wie viele Fälle fallen gleich ein, wobei genau das der Fall ist und man eigentlich gegen das Grundgesetz verstößt?

3. Noch ein Punkt, der sehr „frauenfeindlich“ ist – Der Niemand und „wegen seiner“, wenn man der Theorie einer geschlechtergerechten Sprache glaubt. Man könnte natürlich „Keine Person“ verwenden, aber „die Person“ bevorzugt sprachlich Frauen und benachteiligt Männer also muss eine neue Sprache her oder wir halten an dieser Theorie fest und benachteiligen damit aber wieder mal das dritte Geschlecht. Denn in allen Fällen wird das dritte Geschlecht einfach mal wieder benachteiligt. Die gendergerechte Sprache baut aber leider genau darauf auf, die anderen Geschlechter zu benachteiligen, weil man davon ausgeht, dass z.B. Genus also das grammatische Geschlecht, auch mit dem biologischem Geschlecht zusammenhängt. Funktioniert leider in der modernen Zeit eigentlich nicht mehr aufgrund von Kollision mit dem dritten Geschlecht.

4. Nun zum einen anderen interessanten Punkt – der „Rasse“. Die Rassentheorie hat sich bekanntlich als falsch erwiesen, weil es keine biologische Begründung für eine Einteilung in Rassen gibt. Daher klingt das im Grundgesetz schon lange als halte man an der Rassentheorie fest. Aber auch viele Politiker und die Allgemeinheit beschimpfen und diffamieren einige Menschen und Gruppen als Rassisten. Aber genau damit zeigen sie, dass sie eigentlich diejenigen sind, die an Rassen glauben, sich an Rassen orientieren und die anderen als Rassisten beschimpfen.

5. Lösungsansatz.

Das Grundgesetz muss einfach allgemeiner werden und man soll nicht alle Minderheiten und Gruppen aufzählen, es reicht ein einfachen „Anderssein“.

Die gendergerechte Sprache funktioniert nicht, weil das dritte Geschlecht zwangsläufig benachteiligt wird.

Wie wärs damit?

Niemand darf wegen seines Andersseins bevorzugt oder benachteiligt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Egal welche neuen Minderheiten es geben wird, keiner wird benachteiligt und es muss nicht jedes Mal in das Grundgesetz eingetragen werden.

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